Initiative „Recht auf Wohnen“
ABSTIMMUNG 10. JUNI
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Das Recht auf Wohnen und auf bezahlbaren Wohnraum ist ein Teil der Menschenwürde.
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Die Wohnungsnot ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen und kann uns alle treffen. Gegen 400 Menschen sind in Basel als wohnungslos gemeldet.
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Es steht kaum freier Wohnraum zur Verfügung. Massenkündigungen nehmen zu. Die Wohnungspreise belasten zunehmend die individuellen Haushaltsbudgets über Gebühr.
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Wohnprobleme schaffen belastende Folgeprobleme wie Schulden, familiäre Not und psychische Beeinträchtigungen – mit massiven Kostenfolgen für die öffentliche Hand.
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Eine lebendige und soziale Stadt trägt gemeinsam Verantwortung für einen guten Bevölkerungsmix.
–> Es braucht eine verfassungsrechtliche Verankerung, welche das Wohnen in Basel wieder für alle möglich und würdig macht.
„Die Kantonsverfassung Basel-Stadt wird ergänzt durch§11, Abs. 2 Diese Verfassung gewährleistet überdies:c) dass der Kanton das Recht auf Wohnen anerkennt. Er trifft die zu seiner Sicherung notwendigen Massnahmen, damit Personen, die in Basel-Stadt wohnhaft und angemeldet sind, sich einen ihrem Bedarf entsprechenden Wohnraum beschaffen können, dessen Mietzins oder Kosten ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nicht übersteigt.Umsetzungsfrist:Diese Verfassungsänderung ist spätestens zwei Jahre nach ihrer Annahme durch die Stimmberechtigten umzusetzen.“ |