5 Jahre Recht auf Wohnen – Umsetzung ist noch dürftig

Auch 5 Jahre nach der Annahme der Initiative Recht auf Wohnen hat der Kanton Basel-Stadt den Verfassungsauftrag dürftig umgesetzt.

Dies zeigt sich in der Anzahl der Meldeadressen für Menschen ohne festen Wohnsitz: weiterhin sind über 300 Personen beim Schwarzen Peter – Verein für Gassenarbeit angemeldet.

Aus diesem Grund haben wir die Petition „Umnutzung leere Bürogebäude zu Wohnraum“ lanciert

Online kann die Petition hier unterschrieben werden

Unterschriftenbogen zum Ausdrucken gibt es hier

 

  Initiative „Recht auf Wohnen“

 10. Juni 2020:

2 Jahre nach der Annahme verstreicht die Umsetzungsfrist, ohne dass bisher Zählbares herausgekommen ist.

Die Medienmitteilung zum Jahrestag finden Sie hier

 

Die Initiative wurde am 10. Juni 2018 mit 25’596 zu 19’004 Stimmen (57.4%) angenommen! Sie muss jetzt innert zweier Jahre umgesetzt werden.

Unsere Forderungen zur Umsetzung finden Sie hier

„Die Kantonsverfassung Basel-Stadt wird ergänzt durch

§11, Abs. 2 Diese Verfassung gewährleistet überdies:

c) dass der Kanton das Recht auf Wohnen anerkennt. Er trifft die zu seiner Sicherung notwendigen Massnahmen, damit Personen, die in Basel-Stadt wohnhaft und angemeldet sind, sich einen ihrem Bedarf entsprechenden Wohnraum beschaffen können, dessen Mietzins oder Kosten ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nicht übersteigt.

Umsetzungsfrist:

Diese Verfassungsänderung ist spätestens zwei Jahre nach ihrer Annahme  durch die Stimmberechtigten umzusetzen.“