Initiative „Recht auf Wohnen“
10. Juni 2020:
2 Jahre nach der Annahme verstreicht die Umsetzungsfrist, ohne dass bisher Zählbares herausgekommen ist.
Die Medienmitteilung zum Jahrestag finden Sie hier
Die Initiative wurde am 10. Juni 2018 mit 25’596 zu 19’004 Stimmen (57.4%) angenommen! Sie muss jetzt innert zweier Jahre umgesetzt werden.
Unsere Forderungen zur Umsetzung finden Sie hier
„Die Kantonsverfassung Basel-Stadt wird ergänzt durch§11, Abs. 2 Diese Verfassung gewährleistet überdies:c) dass der Kanton das Recht auf Wohnen anerkennt. Er trifft die zu seiner Sicherung notwendigen Massnahmen, damit Personen, die in Basel-Stadt wohnhaft und angemeldet sind, sich einen ihrem Bedarf entsprechenden Wohnraum beschaffen können, dessen Mietzins oder Kosten ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nicht übersteigt.Umsetzungsfrist:Diese Verfassungsänderung ist spätestens zwei Jahre nach ihrer Annahme durch die Stimmberechtigten umzusetzen.“ |