WOHNEN – ein Menschenrecht!

Das Recht auf Wohnen ist Teil der Menschenwürde. Wie Nahrung, Kleidung, Luft und Wasser gehört auch das Wohnen zu den unverzichtbaren Grundbedürfnissen aller Menschen. Wohnen ist dabei im Besonderen durch den grossen Aufwand gekennzeichnet, der mit der nachhaltigen Errichtung und Instandhaltung von Wohnimmobilien einhergeht. Dies macht die Verwirklichung des Anspruchs, alle Menschen mit einer angemessenen Wohnung zu versorgen, zu einer Aufgabe der gesamten Gesellschaft.

WOHNEN – in Basel ein zunehmendes Problem.

Das Bundesamt für Wohnen definiert Wohnungsnot bei unter 1% und Wohnungsmangel bei einer Leerstandsquote zwischen 1 und 1,5%. Die Quote der leer stehenden Wohnungen lag in Basel-Stadt 2017 bei 0,5%. In Basel herrscht also Wohnungsnot. Die Anzahl der beim Schwarzen Peter – Verein für Gassenarbeit – angemeldeten Wohnungslosen steigt seit Jahren stetig. Im April 2016 waren es erstmals über 400 Menschen.

Dies ist jedoch nur die Spitze des Eisbergs: Viele Menschen wohnen zu teuer oder haben grösste Mühe, eine bezahlbare Wohnung zu finden; sie haben zu kleine sowie hygienisch unzumutbare Wohnungen oder sind von Kündigungen wegen Sanierung und Verdrängung bedroht.

WOHNEN – wer ist betroffen?

Leider nimmt die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die von Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit betroffen sind, laufend zu. Nicht mehr nur Familien, Senior/-innen, Erwerbslose oder Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen haben Mühe, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Mittlerweile sind Menschen aller Altersgruppen und mit den unterschiedlichsten Berufsqualifikationen betroffen. Die Wohnungsnot ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Sie kann jede und jeden treffen.

Keine oder nur eine überteuerte Wohnung zu finden, kann in der Folge zu Schulden, familiärer Not und psychischen Problemen führen – mit massiven Kostenfolgen für den Kanton und die Allgemeinheit.

WOHNEN – was es braucht.

Die Bundesverfassung (Art. 41 BV) zeigt die Verantwortung der Kantone an, das Wohnen für alle möglich und erschwinglich zu machen. Der Kanton Basel-Stadt steht daher in der Pflicht, der Wohnungsnot aktiver zu begegnen.

Die Initiative «Recht auf Wohnen» möchte diese Notwendigkeit unterstreichen und ein solches Recht auf kantonaler Verfassungsebene verankern. Der Kanton soll aktiv Massnahmen ergreifen, damit alle in Basel-Stadt wohnhaften Personen die Möglichkeit haben, sich einen ihrem Bedarf entsprechenden Wohnraum beschaffen zu können, dessen Mietzins oder Kosten ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nicht übersteigt. Recht auf Wohnen als Verfassungsartikel hat Zielsetzungscharakter. Wie das Recht auf Wohnen umgesetzt wird, unterliegt dem Kanton sowie den weiteren demokratischen Aushandlungsprozessen.

Die alleinige Förderung der Genossenschaften gemäss Wohnraumfördergesetz genügt nicht. Der Kanton muss wieder selber sozialen Wohnungsbau betreiben oder in Auftrag geben, übermässige Gewinne durch profitgetriebene Anlagen in bestehende Immobilien müssen beschränkt werden. Genossenschaften oder Baurechtsnehmer sollen Anteile ihrer Wohnungen an Geringverdienende und sozial Benachteiligte vermieten. Es gilt, günstigen Wohnraum zu erhalten und zusätzlich zu schaffen.

Für einen Richtungswechsel in der Basler Wohnpolitik.

Hier entkräften wir die Argumente der Gegner.